Praktika in der Schulzeit oder im Rahmen des Studiums sind in Deutschland ein wesentliches Instrument zur Berufsfindung und Berufsbildung. Es sollen Erfahrungen gesammelt werden um die theoretische Ausbildung wirklichkeitsnah zu ergänzen. Oftmals dient ein Praktikum zur nachhaltigen Verbindung an den Praktikumsbetrieb als potentiellen Arbeitgeber. Demnach dienen Praktika auch der effizienten Gewinnung von leistungsfähigem Nachwuchs.

Praktika bilden die Schnittstelle zwischen Beruf und Bildung. Sie kommen in verschiedenen Stadien und Formen vor. Aufgrund dessen besteht nicht selten eine Unsicherheit über die Bedingungen, die vertraglichen Wirkungen und die unterschiedlichen Rechte und Pflichten der Praktikanten und der Arbeitgeber. Sie erhalten in diesem Artikel Informationen über die unterschiedlichen Formen sowie deren Folgen und Regeln.

WICHTIG: Der Ausbildungszweck bei einem Praktikum muss im Vordergrund stehen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist, dass zwischen Ihren festangestellten Arbeitnehmern und dem Praktikanten keine gleichwertigen Arbeiten verrichtet werden. Ist dies nach beispielsweise 3 Monaten der Fall, muss es entweder sofort unterbunden werden oder die Vergütung entsprechend angepasst werden. Geschieht dies nicht und steht der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund, kann der Praktikant ein normales Arbeitsverhältnis einklagen. Dies hat zur Folge, dass Sie nicht nur das entsprechende Gehalt, sondern auch alle Sozialabgaben nachzahlen müssen. Ein teures Verfahren für den Arbeitgeber.

PFLICHTPRATIKA

Diese Art von Praktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht in der jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Meistens ist das Praktikum vollständig in den Ausbildungsgang integriert, zum Beispiel als Praxissemester oder auch als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn.

Rechte und Pflichten
Status: Pflichtpraktikanten behalten ihren Status als Schüler bzw. Studierende bei. Es können im Einzelfall personalvertretungsrechtliche Regelungen Anwendungen finden.

Form des Vertrages: Ein schriftlicher Vertrag ist oftmals nicht vorgeschrieben. Jedoch könnte dieser hilfreich sein, um Klarheit für verschiedene Bedingungen zu schaffen und damit einhergehend auch eine Vertrauensbasis für beide Seiten bilden.

Dauer und Beendigung des Praktikums: Die Dauer richtet sich nach den Rechtsvorschriften der Studienordnung in dessen Rahmen ein Praktikum stattfindet.

Vergütung: Pflichtpraktikanten besitzen keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch. Aufgrund dessen ist auch kein Mindestlohn zu zahlen. Durchaus kann ein Arbeitgeber den Einsatz und das Engagement eines Praktikanten honorieren und freiwillig eine Vergütung zahlen. Bei einem Pflichtpraktikum können jedoch je nach Höhe des Entgelts Versicherungsbeiträge anfallen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick:

Da es sich bei diesen Praktika um eine Beschäftigung zur Berufsausbildung handelt, kann ein verpflichtendes Vor- oder Nachpraktikum nicht als Minijob abgerechnet werden. Als Minijob können nur freiwillige Praktika abgerechnet werden. Ebenso gilt die Gleitzonenregelung für geringe Verdienste bei Pflichtpraktika nicht.

Urlaub und Krankheit: Bei einem Pflichtpraktikum besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub. Ebenso kann kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen, da kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht.

Praktikumsbescheinigung/Zeugnis: Nach Beendigung ist als Nachweis für das Praktikum gegenüber der Schule oder Hochschule eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Ein Zeugnis ist nicht vorgeschrieben. Dies kann jedoch aussagekräftiger sein und gibt eine bessere Rückmeldung über die Leistungen und die Stärken des Praktikanten.

FREIWILLIGE PRAKTIKA

Ein freiwilliges Praktikum kann von Schülern, Studierenden oder auch Absolventen durchgeführt werden. Ein solches Praktikum wird oftmals genutzt um erste praktische Eindrücke zu sammeln oder die erlernten theoretischen Kenntnisse zu vertiefen.

Rechte und Pflichten
Status: Beschäftigte in freiwilligen Praktika sind Arbeitnehmer im personalvertretungsrechtlichen Sinne. Voraussetzung ist einerseits ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, beispielsweise ein mündlicher Praktikumsvertrag und andererseits einen Ausbildungszweck im Rahmen des Betriebs.

Form des Vertrags: Jedes freiwillige Praktikum setzt einen Vertrag zwischen dem Anbieter des Praktikumsplatzes und dem Praktikanten voraus. Es kann auf eine schriftliche Ausfertigung verzichtet werden, jedoch ist es empfehlenswert die konkreten Bedingungen festzuhalten.

Dauer und Beendigung des Praktikums: Die Dauer des Praktikums ist vom spezifischen Ausbildungszweck abhängig und individuell zu vereinbaren. Ein freiwilliges Praktikum kann nach dem Berufsbildungsgesetz gekündigt werden. Der Arbeitgeber kann das Praktikum lediglich aus wichtigem Grund kündigen, wohingegen der Praktikant das Verhältnis nicht nur fristlos aus wichtigem Grund kündigen kann, sondern auch mit einer Frist von 4 Wochen.

Anspruch auf angemessene Vergütung: Praktikanten eines freiwilligen Praktikums haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese Vergütung soll eine finanzielle Hilfe für den Betreffenden darstellen. Ebenso dient sie zur Entwicklung von qualifiziertem Nachwuchs und besitzt Entgeltcharakter für eine wirtschaftliche verwertbare Leistung. Bei einem freiwilligen Praktikum können je nach Höhe des Entgelts unterschiedliche Abrechnungsarten beansprucht werden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick:

Urlaub und Krankheit: Es besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Üblicherweise wird ein anteiliger Urlaubsanspruch berechnet. Demnach ist für jeden Monat ein Zwölftel des gesamten Jahresurlaubs zu gewähren. Der Urlaubsanspruch kann auch entfallen, wenn der Praktikant nur für eine kurze Zeit im Unternehmen ist, beispielsweise einen Monat. Des Weiteren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da auch ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht.

Praktikumsbescheinigung/Zeugnis: Bei Beendigung des Praktikums ist dem Praktikanten ein qualifiziertes schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.