Im ElsterOnline-Portal der Finanzbehörden können Steuerzahler die jährlichen Steuererklärungen nun vorausgefüllt abgeben. Verwendet werden alle bereits an das Finanzamt elektronisch übermittelten Daten. Voraussetzung für den Gebrauch, ist ein IdNr.-Benutzerkonto bei elsteronline.de. Was im ersten Moment als eine Erleichterung wirkt, ist nicht durchweg positiv. Der Steuerpflichtige ist nicht von der Verantwortung der Richtigkeit der Angaben entbunden. Die vorausgefüllten Formulare sollten deshalb sorgfältig geprüft, ergänzt und möglicherweise korrigiert werden.