Wer in den Ferien vorhat, seine eigenen vier Wände über beispielsweise ein Online-Portal unterzuvermieten, sollte einige wichtige Dinge beachten, da andernfalls hohe Bußgelder drohen können.

Im ersten Schritt sollte vom Eigentümer eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden bevor Sie mit der Vermietung beginnen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, ob es sich bei der Vermietung an Touristen oder an eine generelle Dauervermietung handelt. Bei keiner zuvor eingeholten Genehmigung vom Eigentümer kann es zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zu einer Kündigung kommen.

Im zweiten Schritt sollte gerade in Ballungsräumen in NRW eine Genehmigung der Behörden zur (Unter-) Vermietung eingeholt werden – wer dies vorher nicht tut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen.

Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen, die durch Vermietung oder Verpachtung eingenommen werden, in der Einkommensteuererklärung (auf dem Steuerformular V) aufgeführt werden müssen. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall von den persönlichen Umständen, ob letztendlich Steuern dadurch anfallen oder nicht.
Ausgaben, wie beispielsweise Reinigungskosten, die anteilige Miete oder sogar Vermittlungsgebühren, dürfen aber abgezogen werden.

Wer fast dauerhaft oder regelmäßiger vermietet, darf ebenfalls die Gewerbesteuer nicht vergessen. Im Einzelfall ist zu bestimmen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.Innerhalb eines Kalenderjahres gibt es aber für kurzfristige Vermietungen eine Freigrenze von 520€, ohne dass dieser Betrag in der Steuererklärung angegeben werden muss.
Die Freigrenze für den zu versteuernden Gewinn bei gewerbsmäßigen Vermietungen liegt für die Gewerbesteuer bei einem Gewinn von 24.500€ pro Jahr. Gegebenenfalls muss also eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.

Nicht nur die Einkommen- und Gewerbesteuer sind zu beachten, es gilt auch an die Umsatzsteuer zu denken.
Die Umsatzsteuer wird nicht fällig, wenn die Kleinunternehmerreglung genutzt wird, d.h. die Umsatzsteuer muss erst dann entrichtet werden, wenn der Brutto-Umsatz über 17.500€ im Vorjahr und voraussichtlich 50.000€ im laufenden Jahr beträgt.

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