Paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse

Die Große Koalition entschied im Oktober, dass ab dem 1. Januar 2019 Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Rentner und Rentenversicherung die gleichen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

Durch das sogenannte Versichertenentlastungsgesetz (VEG) wird in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder die Parität eingeführt –so wie früher.

Demnach gilt dies nicht nur für den allgemeinen Beitragssatz (wie bisher), sondern nun auch für den individuellen Zusatzbeitrag.

Daraus resultierend, zahlen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von beispielsweise 3.000,00 EUR monatlich ca. 15,00 EUR weniger. Rentner erhalten bei einer gesetzlichen Rente von ungefähr 1.200,00 EUR pro Monat eine monatliche Entlastung von ca. 6,00 EUR.

 

Mindestbeitrag sinkt für Selbstständige

Zu der oben genannten paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung ist zudem noch ein weiterer wichtiger Punkt hervorzuheben: Der Mindestbeitrag der gesetzlich versicherten Selbstständigen / Kleinunternehmer sinkt ebenfalls im neuen Jahr.

Die Krankenkassen gehen bisher von einem fiktiven Einkommen der Selbstständigen von rund 2.284,00 EUR aus. Die daraus resultierende monatliche Beitragszahlung beläuft sich bisher auf ca. 400,00 EUR – 420,00 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung. Der hohe Beitrag musste von Selbständigen selbst getragen werden.

Diese Beiträge bedeuteten für Selbständige hohe Ausgaben gegenüber dem Einkommen, welches sie erzielen. Oftmals mussten die selbständigen Einzelunternehmer auch eben durch diese Beiträge in die private Krankenversicherung fliehen. Hier wurden den „jüngeren Menschen“ preiswertere Tarife angeboten. Mit dem Alter hingegen, steigen diese Beiträge und es ist den damaligen Versicherten nicht mehr möglich diese Beträge zu leisten. Die Folge: es läuft Richtung Armutsfalle!

Aufgrund dessen wird das fiktive monatliche Einkommen von 2.284,00 EUR auf 1038,00 EUR gesenkt (Mindestbemessungsgrenze). Folglich liegt der Beitrag der gesetzliche KV bei ca. 160,00 EUR für Selbständige statt bisher bei rund 400,00 EUR (inklusive der Pflegeversicherung ca. 190,00 EUR). Fast eine Halbierung des Beitrags! Darüber hinaus wird zukünftig auch das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld beitragsfrei ausbezahlt.

Neu ist ebenfalls, dass freiwillig versicherte GKV-Mitglieder eine rückwirkende Beitragsanpassung nicht nur bis zu drei Monate vornehmen können, sondern dies nun bis zu zwölf Monate rückwirkend möglich ist.