Ab dem 01. September 2015 treten neue gesetzliche Änderungen in Kraft. Das Bundeskabinett hat entschieden, dass der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 01. Januar 2015 angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird ab dem 01. Juli 2016 angehoben.
In den nachstehenden Tabellen finden Sie die jeweiligen Veränderungen.
Freibeträge, welche sich auf den monatlichen Zeitraum beziehen:
Beim Kindergeld wurde nur der Differenzbetrag genannt, da der monatliche Gesamtbetrag je nach Kinderzahl variiert (Erhöhung des Kindergeldes vom ersten bis zum vierten Kind).
Freibeträge, welche sich auf das gesamte Kalenderjahr beziehen: