Eine doppelte Haushaltsführung liegt auch vor, wenn ein Arbeitnehmer zusammen mit seinem Partner eine Wohnung am Beschäftigungsort bezieht. Dabei ist zu beachten, dass sich der Lebensmittelpunkt zum Beschäftigungsort verlagern kann.

Definition des Lebensmittelpunktes:
Der Lebensmittelpunkt befindet sich an dem Ort, an dem das Privatleben geführt wird. Die Bestimmung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

• Dauer des Aufenthalts
• Intensität der sozialen Kontakte
• Vereinsmitgliedschaften
• privaten Aktivitäten

Wichtig:
Werden regelmäßig Heimatortfahrten vorgenommen werden, spricht dies nicht zwingend dafür, dass sich dort der Lebensmittelpunkt befindet. Die Fahrten müssen dazu dienen, das Privatleben an diesem Ort zu führen. Es reicht nicht aus, z. B. nur Familienbesuche vorzunehmen.