Ab dem 01. Januar 2017 ändert sich die Höhe des Mindestlohns. Die monatlichen Gesamtstunden der geringfügig Beschäftigten reduziert sich ab Januar 2017 auf 50,90 Std. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt dann höchstens 11,74 Std.
Die Mindestlohnkommission hat am 28. Juni 2016 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 01. Januar 2017 auf 8,84 € erhöht.
Bei der Anpassung des Mindestlohns hat sich die Kommission nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes entsprechend ihrer Geschäftsordnung und Mindestlohngesetzes gestützt. Ausgangsbasis für die Anpassung zum 01. Januar 2017 ist danach die Veränderung der Tarifverdienste zwischen der Einführung des Mindestlohns und der Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 2016.
Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum unter Einschluss der zum 1. März 2016 verbindlich gewordenen Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes 4,0 % beträgt. Daraus hat sich die Erhöhung des Mindestlohns um 34 Cent errechnet.