In der Steuererklärung können die anfallenden Kosten für einen beruflich bedingten Umzug geltend gemacht werden. Ab dem 01. März 2015 ändern sich die Pauschbeträge für diese Kosten. Demnach können Verheiratete und Alleinerziehende Personen nun 1.429,00 EUR (bisher 1.390,00 EUR) ansetzen. Steuerpflichtigen, die ledig sind, steht eine Pauschale von 715,00 EUR (bisher 695,00 EUR) zur Verfügung.