Wir stellen Euch in diesem Artikel die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen vor, welche zum 01. Januar 2016 in Kraft treten. Zuerst werden wir die steuerlichen Änderungen darstellen. Anschließend erhalten Sie ein paar Informationen zu den Änderungen von nicht-steuerlichen Themen.


Steuerliche Änderungen

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer erhöht sich um 180,00 EUR auf 8.652,00 EUR. Des Weiteren werden die Werte des Steuertarifs um 1,48 % angehoben. Dies führt im Jahr 2016 zu einer zusätzlichen Steuerentlastung. Äquivalent zur Erhöhung des Grundfreibetrags erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag auf 8.652,00 EUR.

Steuer-Identifikationsnummer: Wer Kindergeld erhält, muss der Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die des Kindes, für welches Kindergeld beantragt wird, mitteilen. Dadurch wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Sollte bei der Bank ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vorliegen, muss der Bank ebenfalls die Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Die Bank ist auch dazu befugt, diese beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen.

Elektroautos: Elektroautos, welche ab dem 01. Januar 2016 zugelassen werden, sind fünf Jahre von der Steuer befreit. Bei Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2015 gelten, wie bisher, 10 Jahre Steuerfreiheit.


Änderungen für Selbständige

Grenzwerte für Buchführungspflicht: Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden die Grenzwerte für die Buchführungspflicht um jeweils 20 % erhöht. Demnach können in Zukunft mehr Betriebe die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden und auf diesem Wege ihren Gewinn ermitteln.

– neue Gewinngrenze:     60.000,00 EUR                    vorher   50.000,00 EUR
– neue Umsatzgrenze:   600.000,00 EUR                  vorher 500.000,00 EUR

Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zum 01. Januar 2016 musste bei Bildung eines Investitionsabzugsbetrags genau angegeben werden, was angeschafft werden soll. Dies war notwendig, da das Finanzamt nach Jahren noch prüfen wollte, ob das angeschaffte Wirtschaftsgut identisch mit dem zuvor gebildeten IAB ist.

Diese Mitteilung fällt ab dem 01. Januar 2016 weg. Es können Investitionsabzugsbeträge ohne weitere Angabe für künftige Investitionen gebildet werden. Jedoch muss der Steuerpflichtige die Summe aller Abzugsbeträge nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Fernübertragung an das Finanzamt übermitteln.


Nicht-steuerliche Änderungen

BAföG: Mit dem Beginn des Wintersemesters 2016 / 2017 steigen die BAföG-Sätze um 7 %. Studenten mit eigener Wohnung können nun bis zu 735,00 EUR monatlich erhalten. Ebenso steigt auch der Freibetrag vom Elterneinkommen um 7 %.

Ab dem 01. August 2016 steht zudem in allen sechzehn Bundesländern eine Online-BAföG-Antragsstellung zu Verfügung.

Rentenbeitragssatz und Künstlersozialabgabe: Der Rentenbeitragssatz 2016 bleibt, aufgrund der guten Lage der Rentenkasse, zum Vorjahr unverändert. Ebenso auch der Beitragssatz der gesetzli-chen Rentenversicherung. Die Sozialabgabe für Künstler bleibt ebenfalls mit 5,2 % stabil.