Steuerberatung
Steuerberatung
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen. (BFH, 1965)
Wir helfen Ihnen bei der lästigen Erfüllung Ihrer Pflichten gegenüber der Finanzbehörde und bieten Ihnen mit professionellem Know-How und moderner Technik einen optimalen Service an, auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Dazu gehört neben der Erstellung von Steuererklärungen auch die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden sowie die Optimierung Ihrer persönlichen Steuerplanung.
Wir fertigen für Sie sämtliche private und betriebliche Steuererklärungen an, egal ob Sie eine Privatperson sind und die lästige Pflicht der Einkommensteuererklärung einfach vom Hals haben möchten, oder ob Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind und die Steuererklärung damit etwas aufwendiger ist.
Bei den betrieblichen Steuererklärungen kümmern wir uns um die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung, oder die verpflichtenden monatlichen, quartalsweisen oder jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Durch unsere internationale Kundschaft können wir Ihnen auch bei der ausländischen Besteuerung helfen, was gerade im Fall der Umsatzsteuer sehr hilfreich für Sie sein kann.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Steuernummern und bei der Kommunikation mit Ihrer zuständigen Finanzbehörde. Natürlich können wir Ihnen auch bei anderen Problemstellungen des Steuerrechts behilflich sein, sei es bei dem Anfall von Grunderwerbsteuer durch einen Immobilienerwerb, der Kapitalertragsteuer oder bei Schenkung und Erbfall der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer. Die Prüfung der eingegangenen Steuerbescheide gehört ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die Anordnung einer Außenprüfung kann Kopfzerbrechen bereiten, deswegen helfen wir Ihnen bei der Durchführung und Betreuung der Außenprüfungen durch die Behörden und stehen dabei sowohl Ihnen als auch der Behörde zur Seite und geben die entsprechenden Auskünfte.
Falls Ihre Ansprüche nicht gewahrt und anerkannt werden, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Interessen. Dazu kann eine außergerichtliche oder auch gerichtliche Vertretung nötig sein, die wir mit Ihnen zusammen abwägen und durchführen. Auch die Anträge zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungen und Aussetzung der Vollziehung gehören für uns zu unserem täglichen Geschäft.
Nach der Pflicht kommt die Kür. Das bedeutet für uns, dass wir eruieren, wo Potenzial zur Verbesserung und somit zur Steuersenkung besteht, um ebendieses Potenzial mit Umstrukturierungen wie Umwandlungen oder Verschmelzungen voll auszuschöpfen.
Denn jede geringere Steuerzahlung bedeutet für Sie ein Mehr an Liquidität. Dazu führen wir Steuerbelastungsvergleichsrechnungen durch und entwickeln mit Ihnen kurz-, mittel-, und langfristige Konzepte zur Optimierung Ihrer Steuerzahlung und somit einer Steuerminimierung. Mit dieser steueroptimierten Gestaltung unterstützen wir Sie auch bei den Themen Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolge / Erbschaftsrecht.