Es ist nun höchste Zeit die neuen Kontenzuordnungen aufgrund des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) einzurichten. Hiervon betroffen sind im Speziellen die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die Erträge. Die davon betroffenen Geschäftsvorfälle sind bereits ab dem 01. Januar 2016 richtig zu beurteilen und erfassen.
Jedoch ist die Zuordnung noch nicht ganz klar und eindeutig. Beispielsweise sehen Fachvertreter den Verkauf von überschüssigen Rohstoffen als Umsatzerlös an, wohingegen das Institut der Wirtschaftsprüfer dies unter die sonstigen betrieblichen Erträge zählt. Auch künftig bleiben erhebliche Ermessensspielräume bestehen, wodurch differenzierte und fundierte Kenntnisse bei der Kontenzuordnung notwendig und entscheidend sind.