Das zum 27.12.2017 gestaffelt einsehbare, zentrale Transparenzregister ist die zentrale Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte. Über dieses Register sollen Gesellschaften und sonstige juristische Personen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen.

Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Übersicht der wichtigsten Informationen:

Wer muss Eintragungen im Transparenzregister vornehmen?
Von der Eintragungspflicht sind juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, e.V. und AG) betroffen sowie eingetragene Personengesellschaften (z.B. OHG, GmbH & Co. KG und PartG). Des Weiteren sind auch Verwalter oder Treuhänder sonstiger Rechtsgestaltungen (z.B. Trust nach ausl. Recht oder nicht rechtsfähige Stiftungen) zur Eintragung verpflichtet.

Nicht betroffen ist, wer als eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K.) selbständig ist sowie auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die oben genannten Gesellschaften sind nur dann zur Eintragung ins Transparenzregister verpflichtet, wenn an diesen eine natürliche Person beteiligt ist. Als wirtschaftlich Berechtigter gelten ausschließlich natürliche Personen. Diese Personen müssen über 25 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar verfügen.
Die Registrierungspflicht entfällt unter Umständen, wenn in den öffentlichen Registern die Gesellschafterliste mit Angaben zur Beteiligung am Stammkapital elektronisch hinterlegt ist.

Welche Angaben sind mitteilungspflichtig?
Es müssen für jeden wirtschaftlich Berechtigten die üblichen Personenangaben wie Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnort angegeben werden sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Darunter ist die Angabe der Höhe der Beteiligung an der Gesellschaft zu verstehen.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Mitteilungspflicht?
Verstöße gegen die Pflicht, die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten vollständig mitzuteilen, stellen einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar. Dieser Tatbestand kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000,00 EUR (je Einzelfall) geahndet werden. Je nach Verpflichtetengruppe und Schwere des Verstoßes kann die Höhe des Bußgeldes sogar bis zu 5 Millionen EUR oder 10 % des Gesamtvorjahresumsatzes betragen.

Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung können Sie elektronisch über die folgende Seite “Transparenzregister” vornehmen.

Gerne übernehmen wir nach Übermittlung der benötigten Informationen die Registrierung für Sie.