Steuerberater Düsseldorf
Steuerberater (StB), die in Düsseldorf tätig sind, sind Angehörige eines freien Berufs, der nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegt. Sie beraten Ihre Klienten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Der Tätigkeitsbereich sowie die Zulassung werden ausführlich im Steuerberatungsgesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung festgelegt. Die Beratungstätigkeiten, die ein Steuerberater in Düsseldorf durchführt, zählen zu den Vorbehaltsaufgaben. Deshalb dürfen sie ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern durchgeführt werden sowie von einigen wenigen Angehörigen verwandter Berufe. Ihr Berufsstand wird von den Steuerberaterkammern vertreten, die zur Bundessteuerberaterkammer gehören.
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Welchen Tätigkeitsbereich hat ein Steuerberater in Düsseldorf?
Steuerberater, die in Düsseldorf tätig sind, geben Hilfestellung in Steuerangelegenheiten. Außerdem vertreten sie ihre Klienten bei finanzgerichtlichen Prozessen und beraten sie in betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei kann der Beruf selbstständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt werden. Eine vorausschauende Steuerberatung, die eine optimale Steuergestaltung ermöglicht, ist die zentrale Aufgabe eines Steuerberaters. Zudem gehört es zu seinen Aufgaben, Buchführungen zu erstellen, Jahresabschlüsse zu verfassen und Steuererklärungen anzufertigen. Auch die Überprüfung der Steuerbescheide zählt zu seinen Tätigkeiten. Er vertritt des Weiteren seine Mandanten in Streitfällen, die diese mit dem Finanzamt haben, sowie vor dem Finanzgericht. Auch Lohnbuchhaltung, Finanzbuchführung bzw. Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung fallen in seinen Aufgabenbereich.
Weiterhin unterstützt er seine Mandanten bei Aufzeichnungen, bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen, bei der Einnahmenüberschussrechnung und berät sie bei ihrer Steuergestaltung und in unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Auch das betriebliche Rechnungswesen und das interne Kontrollsystem von mittelständischen Unternehmen fällen in sein Ressort. Umfassende Beratung und einen fachkundigen Service bietet er auch bei Existenzgründungsfragen und Sanierungsfällen an. Ein Steuerberater wird auch oft als Vermögensverwalter eingesetzt und ist oft im Bereich des Ratings tätig. Er unterstützt seine Klienten bei Bankverhandlungen, übernimmt Gutachtertätigkeiten und führt Unternehmensbewertungen und Testamentseröffnungen durch.
Kann sich ein Steuerberater auch mit anderen Mitarbeitern zusammenschließen?
Steuerberater müssen Ihre Tätigkeit in Düsseldorf nicht vollkommen eigenständig ausüben. So können auf fachkundiges Personal wie Steuerfachangestellte zurückgreifen. Dafür müssen die Mitarbeiter aber ausschließlich weisungsgebunden sein und unter der fachlichen Aufsicht des Steuerberaters stehen. Die berufliche Verantwortung übernimmt zudem allein der Steuerberater, niemals seine Mitarbeiter.
Welche Voraussetzung muss ein Steuerberater in Düsseldorf erfüllen?
Man muss, um als Steuerberater in Düsseldorf arbeiten zu können, von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt sein. Das geht nur, wenn man die Steuerberaterprüfung nach dem § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) absolviert und bestanden hat oder, wenn diese nicht notwendig war. Auch die persönliche Eignung spielt eine Rolle: Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen sind Bedingung. Außerdem muss eine Deckungszusage und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Möchte man den Beruf im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausüben, ist eine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers erforderlich. Bestellt ist man, sobald man die Urkunde ausgehändigt bekommt.
Welche Voraussetzungen muss man für die Steuerberaterprüfung erfüllen?
Um die Prüfung zum Steuerberater ablegen zu können, hat man zwei Möglichkeiten: Man absolviert ein (Fach-)Hochschulstudium (§ 36 Abs. 1 StBerG) mit wirtschaftswissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung. Danach muss man eine gewisse Zeit lang praktisch im Bereich des Steuerrechts tätig gewesen sein. Die Dauer hängt von der Regelstudienzeit des Studiengangs ab. Bei acht Semestern sind zwei Jahre praktische Erfahrung nachzuweisen, bei weniger äks acht Semestern drei Jahre.
Aber auch berufspraktischem Wege kann man zur Prüfung zugelassen werden. Eine kaufmännische Berufsausbildung nach § 36 Abs. 2 StBerG ist Grundvoraussetzung. Danach muss man mindestens 10 Jahre praktisch tätig gewesen sein, ebenfalls auf dem Gebiet des Steuerrechts. In der Regel lassen sich Prüfungsanwärter vorher zum Steuerfachangestellten ausbilden und arbeiten in diesem Beruf. Legt man vorher eine Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt ab, reduziert sich die Zeit für die praktische Tätigkeit auf sieben Jahre. Auch Beamte, die im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung tätig sind, können die Prüfung ebenfalls ablegen. Nach bestandener Laubahnprüfung müssen sie mindestens sieben Jahre praktisch tätig sein.
Die Prüfung wird dann von den Steuerberaterkammern abgenommen, während die Klausuren von den Finanzministerien der Länder erstellt werden. Ein Finanzbeamter ist zudem weiterhin Vorsitzender der Kommission, die die mündlichen Prüfungen abnehmen.
Was ist der Inhalt einer Steuerberaterprüfung, die die Kandidaten befähigt, Steuerberater in Düsseldorf zu werden?
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil. Prüfungsinhalt sind dabei nach § 37 Abs. 3 StBerG das steuerliche Verfahrensrecht, die Steuern vom Einkommen und Ertrag, das Bewertungsrecht sowie Erbschaftsteuer und Grundsteuer. Hinzu kommen die Themengebiete Verbrauchsteuern und Verkehrssteuern sowie Grundzüge des Zollrechts. Auch das Handelsrecht und Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, aber auch des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts sowie des Rechts der EG kommen hinzu. Abschließend erfolgt eine Prüfung in den Gebieten Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Volkswirtschaft und Berufsrecht.
Wie kann ein Kandidat als Steuerberater bestellt werden, um anschließend in Düsseldorf tätig zu sein?
Nur mit der Bestellung ist man berechtigt, die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ zu führen. Hierfür muss man die Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausüben und auf dem Gebiet des Steuerrechtes tätig sein. Versagt werden kann die Bestellung zum Steuerberater, wenn er nicht nachweisen kann, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Wurde er strafgerichtlich verurteilt, besitzt wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht länger und kann nicht berufen werden. Auch gesundheitliche Probleme können die Bestellung unmöglich machen. Sollte es triftige Gründe geben, weshalb man Sorge haben muss, dass der Kandidat den Pflichten eines Steuerberaters nicht nachkommen kann, wird die Bestellung ebenfalls versagt.
Kann ein Steuerberater auch mit anderen Steuerberatern zusammenarbeiten?
Ein Steuerberater, der in Düsseldorf tätig ist, muss nicht als Einzelkämpfer auftreten. Er kann sich auch mit anderen Steuerberatern zusammenschließen. Die Steuerberater gründen dann gemeinsam eine Kapitalgesellschaft, in deren Rahmen sie dann selbstständig tätig sein, eine GmbH oder Aktiengesellschaft ist dabei der gängige Weg, den Zusammenschluss zu verwirklichen. Die Mitglieder bilden dann eine Steuerberatungsgesellschaft. Voraussetzung eines derartigen Zusammenschlusses ist jedoch, dass der Vorstand bzw. Geschäftsführung, sowie der Großteil der Aktionäre und der Gesellschafter mehrheitlich dem Beruf des Steuerberaters nachgehen.
Der Zusammenschluss, den mehrere Steuerberater bilden, hat die Aufgabe eine umfassende Beratung in steuerlichen Fragen anzubieten. Die Beratung kann in mehreren Formen verfolgen, etwa als Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als Partnerschaftsgesellschaft. Auch bloße Bürogemeinschaften oder eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) liegt im Bereich des Möglichen. Zudem können mehrere Partner auch eine offene Handelsgesellschaft als Kanzlei bilden.
Dabei müssen sich Steuerberater nicht ausschließlich mit anderen Steuerberatern zusammentun, sondern können auch mit sog. sozietätsfähigen Berufen einen Verbund eingehen. Hierzu zählen vor allem Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Dennoch ist auf eine Mehrheit der teuerberater zu achten, die in diesem Verbund tätig sind. Die Nicht-Steuerberater dürfen die die Steuerberater bei den Anteilseignern und bei der Unternehmensleitung keinesfalls dominieren.
Wie unterschiedet sich der Beruf des Steuerberaters von ähnlichen Berufen?
Steuerliche Beratungen und Teilaufgaben der Beratung dürfen in Düsseldorf nicht nur Steuerberater durchführen. Ähnliche Aufgaben übernehmen auch Steuerbevollmächtigte sowie Rechtsanwälte, die sich auf Steuerrecht spezialisiert haben. Auch Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer übernehmen oft Aufgaben, die denen eines Steuerberaters sehr nahe kommen. Außerdem teilen sich Prozessagenten, aber auch Lohnsteuerhilfevereine und Buchführungshelfer ähnliche Bereiche.
Welche Probleme bringt die EU für Steuerberater in Düsseldorf mit sich?
Steuerberater in Düsseldorf stehen vor dem Problem, dass Kollegen aus anderen EU-Staaten ihre Mandanten auch aus dem Ausland betraten dürfen. Allerdings darf das nur auf vorübergehender Basis erfolgen. Auch eine feste Niederlassung darf nicht vorliegen. Sie sind verpflichtet, mit einer ausländischen Berufsbezeichnung aufzutreten. Es soll sowohl für den Mandanten als auch für die Finanzverwaltung ersichtlich sein, dass es sich nicht um einen Steuerberater handelt, der die Qualifikationen nach deutschem Recht mitbringt. Die Mandanten, die eine Steuerberater aus einem anderen EU-Staat wählen, tragen das Risiko, dass dieser aufgrund mangelnder Kenntnisse von der Finanzverwaltung zurückgewiesen wird. Möchte ein Kollege aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland oder gar in Düsseldorf einrichten, muss dieser die Eignungsprüfung nach § 37a (2) Steuerberatungsgesetz ablegen. Dieses stellt eine Vereinfachung der Steuerberaterprüfung dar.
Welche weiteren Tätigkeitsfelder gehören zum Berufsbild des Steuerberaters?
Neben seinen Vorbehaltsaufgaben, die der Steuerberater entweder auf selbstständiger oder nichtselbständiger Basis erfüllt, kann er weiteren Tätigkeiten nachgehen, die zu seinem Berufsstand passen. Vielfach gehen Steuerberater einer Aufsichtsratstätigkeit nach oder sind in der Insolvenzverwaltung und Liquidation anzutreffen. Außerdem trifft man sie oft in der Nachlassverwaltung und der Testamentsvollstreckung an. Auch vormundschaftliche, pflegerische sowie treuhänderische Aufgaben gehören zu ihren Tätigkeitsbereichen. Zudem nehmen sie oft Unternehmensberatung und Rating-Beratung vor.
Wie finde ich einen passenden Steuerberater in Düsseldorf, der mich umfassend unterstützen kann?
Die Bundessteuerberaterkammer hat ein eigenes Steuerberaterverzeichnis eingerichtet, das alle Steuerberater zusammenfasst. Das Verzeichnis ist öffentlich einsehbar. Man kann es online im Internet abrufen und eine Steuerberatersuche durchführen.