Hiermit möchten wir Ihnen Updates zum Stand einiger staatlicher Hilfen sowie externe Links an die Hand geben, wo Sie weitere Informationen erhalten können.
Erstattung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung in NRW
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest.
Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung – Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H). Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden.
Ob die Dauerfristverlängerung damit als wiederrufen gilt, scheint nicht der Fall zu sein. Ob die Sondervorauszahlung zu einem späteren Zeitpunkt zurück gezahlt werden muss oder im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung dann die entsprechende Verrechnung erfolgt ist bisher nicht klar niedergeschrieben.
Alle Infos zum NRW Rettungsschirm finden Sie hier:
Darlehen der Stadt Düsseldorf
die geplanten Mittel von 500.000€ durch die Stadt Düsseldorf dienen lediglich der Überbrückung von Liquiditätsengpässen zur Abwendung von Insolvenzen. Sie sind begrenzt auf 5.000€ pro Antragssteller. Um Umsatzeinbußen zu kompensieren sollen anderen staatliche Mittel genutzt werden. Für die Beantragung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Vetragsgegenstand der Gewerbesteuer oder Steuernummer des FA oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen – Vereinsregisternummer oder Vereinssatzung (für nicht e.V.)
- Kontoauszüge zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.01.2019 bis 31.03.2019, 31.01.2020 bis 28.02.2020 sowie ein aktueller Kontoauszug vom Tag der Antragsstellung
- Betriebswirtschafliche Auswertung 2018 und 2019 (soweit verfügbar)
- Eidesstattliche Versicherung (ausgefüllt und unterschrieben)
Eidesstattliche Versicherung PDF-Datei
Die Anträge müssen über diesen aktuellen Link und ausschließlich über PC oder Laptop (keine Smartphones und Tablets) gestellt werde. Laden Sie bitte ausschließlich Anlagen im PDF-Format bis 2 MB Dateigröße hoch. Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass es für diese Finanzhilfe keinen Rechtsanspruch gibt.
https://www.duesseldorf.de/wirtschaftsfoerderung/corona.html#c142515
Darlehen und Bürgschaften
Generell gilt, dass niemand an der Hausbank vorbeikommt, wenn es um die Beantragung von Förderkredit des Bundes über die KfW oder einer der landeseigenen Förderbanken geht. Deswegen sollten Sie versuchen, bei Ihrem Bankberater eine Kreditanfrage schnellstmöglich zu plazieren. Kredite können nach Informationen aus der Süddeutschen Zeitung ab Montag beantragt werden, die Auszahlung wird 2-3 Wochen in Anspruch nehmen wurde durch einen Sprecher der KfW Bank mitgeteilt.
Vom Land NRW gibt es inzwischen eine Website, welche die Informationen zu Darlehen gut zusammenfasst und auch Ansprechpartner und Telefonnummern ausgibt.
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden Informationen veröffentlicht:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Steuerstundung
Von der Finanzverwaltung NRW sind Vordrucke für die Anträge auf Steuerstundung herausgegeben worden, diese stehen unter der folgenden Website zum Download bereit:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/formular.pdf
Kurzarbeitsgeld
Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Sonstige Hilfen
- Gerade Gastronomen leiden unter der aktuellen Coronakrise enorm. Sollten Sie ein Skyabonnement haben, erlässt Ihnen der Fernsehsender Sky nach Informationen aus der Rheinischen Post 50% der März Gebühren und wird von einem Einzug der April Gebühren absehen.
- Auch das Jugendamt Düsseldorf hilft weiter: wer seine Kinder zuhause hüten muss und eigentlich Kindergarten/ Kita Beiträge bezahlt, erhält in Düsseldorf eine Erstattung der an das Jugendamt gezahlten Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte. Die Erstattung erfolgt nach Beendigung der Betreuungssperre wohl automatisch.
- Für freischaffende professionelle Künstler und Kulturschaffende stellt die NRW Landesregierung ein Überbrückungsgeld zur Verfügung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 2.000€, die nicht zurück gezahlt werden müssen. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars im Downloadbereich bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden.
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf